§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rhein Neckar Invest KEND GmbH, In der Au 6a, 74889 Sinsheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Hausverwaltungsleistungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung, insbesondere Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Gebäudeverwaltung sowie damit verbundene kaufmännische und technische Verwaltungsleistungen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Verwaltungsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Verwaltung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten (z.B. Bankverbindung, Eigentümerwechsel) unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Kündigung
Der Verwaltungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO). Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Vertragszwecks einverstanden.
§ 9 Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sinsheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.